Allgemeine Geschäftsbedingungen “Die Marketing Helden“
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsinhalt
(1) Die Marketing Helden (nachfolgend nur „DMH“ genannt) erbringen alle
Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der
Kunde Kaufmann ist, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für zukünftige
Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, es sei denn, diesen wurde von
DMH ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die hiesigen Geschäftsbedingungen gelten
auch dann ausschließlich, wenn DMH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen
des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die jeweiligen vom Kunden beauftragte Leistungen,
etwa die Entwicklung eines Konzepts für eine Website/Onlineshop des Kunden durch
die DMH, die Erstellung und laufende Pflege einer erstellen Website/Onlineshop, die
Erstellung von Fotos und Grafiken und Logos, die Überlassung verschiedener
Buchungsmöglichkeiten in dem Onlineportal “IchliebemeineStadt.de“ oder die
Überlassung eines virtuellen Servers, d. h. Speicherplatz auf einem auch von
anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium sowie das
„WebHosting“, um verschiedene Inhalte der Öffentlichkeit zum Abruf über das
Internet bereitzuhalten.
§ 3 Brancheneinträge und Werbung auf dem Portal „IchliebemeineStadt.de“
1. DMH stellt dem Kunden die Inanspruchnahme von Brancheneinträgen und
sonstigen Veröffentlichungen in verschiedenen Rubriken in dem Onlineportal
„IchliebemeineStadt.de“ zu den jeweils vereinbarten Preisen zur Verfügung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte zu den von ihm beabsichtigten Einträgen
dazu selbst herzustellen und zu liefern. DMH stellt dem Kunden hierzu einen Zugang
zu dem Onlineportal „ichliebemeineStadt.de“ zur Verfügung, mittels dem der Kunde
Einträge selbst erstellen, bearbeiten und löschen kann.
3. Für die Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich. DMH wird die vom Kunden
erstellten und hochgeladenen Inhalte weder auf ihre Tauglichkeit noch auf die
Einhaltung rechtlicher Erfordernisse hin überprüfen und ist zu einer solchen
Überprüfung auch nicht verpflichtet. Erhält DMH den Hinweis, dass Inhalte des
Kunden gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder diese die Urheber-, Markenoder sonstigen Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen, die Inhalte
sittenwidrige, rassistische Gewalt verherrlichende oder pornografische Inhalte
aufweisen, dann kann DMH diese Inhalte ohne Ankündigung entfernen. Im
wiederholten Fall wird dem Kunden der Zugang zu dem Onlineportal nach vorheriger
Abmahnung gesperrt.
4. Inhalte können von DHM auf besonderen Wunsch des Kunden und gegen
gesonderte Vergütung erstellt werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den
Entwurf des gefertigten Inhalts spätestens nach der dritten kostenfreien Änderung
abzunehmen, wenn nicht weitere kostenpflichtige Änderungen oder Erweiterungen
bzw. Umgestaltungen beauftragt werden.
5. Der Kunde ist bei Nutzung des Onlineportals in jedem Falle verpflichtet,
einmal monatlich ein Angebot für den sogenannten "Deal des Tages" zur Verfügung
zu stellen. Der Kunde entscheidet selbst über den Inhalt und die Ausgestaltung
seines Angebotes, das Angebot muss sich aber von den sonstigen Angeboten des
Kunden in Bezug auf seine Attraktivität oder den Preis besonders hervorheben.
Nimmt der Kunden an der Aktion „Deal des Tages“ trotz entsprechender
Aufforderung durch DMH nicht teil, steht es DMH frei, den Kunden von diesem
Aktionsbereich auszuschließen.
6. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und
versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt DMH von
jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen DMH aufgrund der Veröffentlichung der
Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden, auf erstes Anfordern
vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die DMH aufgrund von geltend
gemachten Ansprüchen Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten des Kunden
entstehen, trägt der Kunde.
7. DMH steht es frei, die vom Kunden übersandten Bilder, Texte oder Einträge
sowie das vom Kunden erstellte und hochgeladene Werbematerial zurückzuweisen
oder abzulehnen, sofern der Veröffentlichung offensichtlich oder für DMH erkennbar
Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote entgegenstehen oder diese Inhalte gegen
die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich nach Veröffentlichung
herausstellt, dass die Inhalte gegen Rechte Dritter, gesetzliche Normen oder die
guten Sitten verstoßen.
8. DMH ist nicht verpflichtet, Inhalte, Bilder und/oder Grafiken des Kunden auf
eventuelle Rechtsverstöße hin zu überprüfen oder zu durchsuchen. Bei
offensichtlichen Rechtsverstößen in den Inhalten des Kunden oder nach Kenntnis
von solchen Verstößen aufgrund eines Hinweises durch den Kunden oder einen
Dritten ist DMH berechtigt, die betreffenden Inhalte des Kunden bis auf Weiteres von
der Veröffentlichung auszunehmen und von Internetseiten zu entfernen. DMH wird
den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
9. Sofern zwischen dem Kunden und DMH die Vereinbarung zur Erstellung einer
Webseite getroffen wurde, gestattet der Kunde DMH, auf dieser Webseite drei
statische oder dynamische Werbebanner von nicht im Wettbewerb zum Kunden
stehenden Unternehmen einpflegen. Die hierbei angezeigten Inhalte werden von
DMH im eigenen Ermessen festgelegt, dürfen jedoch keine Konkurrenztätigkeit zum
Kunden aufweisen und dessen Ruf nicht negativ beeinträchtigen. Der mit der
Einblendung dieser Werbeanzeigen erlangte geldwerte Vorteil steht allein DMH zu.
10. Das Portal „ichliebemeinestadt.de“ zeigt an verschiedensten Stellen
Werbebanner mit Affilatelinks diverser Firmen und Produkte an. Es obliegt alleine
DMH, die Auswahl und Platzierung hierfür zu treffen.
§ 4 Website-/Onlineshop Erstellung durch DMH
1. DMH erfasst mit einem Datenblatt die grundlegenden Wünsche des Kunden und
erstellt damit eine Website/Onlineshop gemäß der Leistungsbeschreibung als
Entwurf. Mündliche Mitteilungen sind nicht verbindlich, es sei denn, diese werden
von DMH gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt.
2. Der Kunde kann den Entwurf als auch die fertig gestellte Website/Onlineshop
jederzeit beliebig ändern und/oder erweitern und/oder umgestalten zu lassen. Eine
Änderung ist der Austausch von Text, Fotos oder Grafiken. Eine Erweiterung ist das
Hinzufügen eines Menüpunktes oder einer Unterseite. Umgestaltungen sind
Veränderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der
Funktionalitäten der Website, sofern es sich nicht um eine Änderung oder
Erweiterung iSv § 4 Abs. 2 S. 2 oder S. 3 handelt.
3. Die ersten drei Änderungen einer noch nicht veröffentlichten Website sind für den
Kunden kostenfrei. Alle weiteren Änderungen sowie grundsätzlich alle Erweiterungen
und Umgestaltungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert
berechnet. Bei reinen Umgestaltungen ist eine Änderung pro Monat kostenfrei,
insofern der Kunde das „Affiliate Angebot“ wählt (§ 11). Erweiterungen sind
kostenpflichtig.
4. Der Kunde stellt DMH den in die Website/Onlineshop einzubindenden Inhalt zur
Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwortlich. Zu
einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der
Website/Onlineshop verfolgten Zwecke eignet, ist DMH nicht verpflichtet.
5. Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die
Website/Onlineshop einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen
Grafiken, sofern nicht DMH mit der Erstellung gemäß gewählter
Leistungsbeschreibung beauftragt ist. Der Kunde wird die von ihm zu beschaffenden
Inhalte auf Anforderung von DMH binnen 10 Tagen in handelsüblicher Form digital
übersenden.
6. DMH steht es frei, eine Verarbeitung und/oder Veröffentlichung der vom Kunden
übersandten Bilder, Texte und Einträge zurückzuweisen oder abzulehnen, sofern der
Veröffentlichung oder Verwendung der Daten offensichtlich oder für DMH erkennbar
Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote entgegen stehen oder diese Inhalte gegen
die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich nach Veröffentlichung
herausstellt, dass die Daten gegen Rechte Dritter, gesetzliche Normen oder die
guten Sitten verstoßen.
1. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und
versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt DMH von
jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen DMH aufgrund der Veröffentlichung der
Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden, auf erstes Anfordern
vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die DMH aufgrund von geltend
gemachten Ansprüchen Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten des Kunden
entstehen, trägt der Kunde.
2. DMH ist nicht verpflichtet, Inhalte, Bilder und/oder Grafiken des Kunden auf
eventuelle Rechtsverstöße hin zu überprüfen oder zu durchsuchen. Bei
offensichtlichen Rechtsverstößen in den Inhalten des Kunden oder nach Kenntnis
von solchen Verstößen aufgrund eines Hinweises durch den Kunden oder einen
Dritten ist DMH berechtigt, die betreffenden Inhalte des Kunden bis auf weiteres von
der Veröffentlichung auszunehmen und von Internetseiten des Kunden zu entfernen.
DMH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf der Website spätestens nach der
dritten kostenfreien Änderung gem. § 4 Abs. 3 abzunehmen, wenn nicht weitere
kostenpflichtige Änderungen oder Erweiterungen bzw. Umgestaltungen beauftragt
werden. Nach Abnahme des Entwurfs durch den Kunden wird DMH die Website zum
Abruf durch die Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung stellen.
4. Wird die Website dem Kunden nur zur Miete überlassen, verbleibt diese im
Eigentum von DMH. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich hierbei auf die
Dauer des jeweiligen Vertrages.
5. Nimmt der Kunde das vergünstigte Angebot der DMH zur Webseitenerstellung
in Anspruch, räumt er der DMH das Recht ein, auf der zu erstellenden Webseite auf
der Startseite drei statische oder dynamische Werbebanner von nicht im Wettbewerb
zum Kunden stehenden Unternehmen einzufügen. Die hierbei angezeigten Inhalte
werden von DMH im eigenen Ermessen festgelegt, dürfen jedoch keine
Konkurrenztätigkeit zum Kunden aufweisen und dessen Ruf nicht negativ
beeinträchtigen. Die jeweilige Größe der Werbebanner wird dem Kunden im
Entwurfsstadium mitgeteilt. Mit der Schaltung der Werbeanzeigen erlangter
geldwerter Vorteil steht allein den DMH zu.
§ 5 Hosting durch DMH
1. DMH stellt dem Kunden Speicherplatz zum Zweck des Zugänglichmachen von
Inhalten über das Internet zur Verfügung. Die technischen Spezifikationen und das
dem Kunden zur Verfügung stehende Speichervolumen richten sich nach den
Angaben im Bestellformular. Sofern eine Begrenzung des Speicherplatzes vereinbart
ist, ergibt sich das genutzte Datentransfervolumen jeweils aus der Summe aller mit
dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Mails, Download,
Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein
Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte
eintausend Byte.
2. Die Leistungen von DMH bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein
auf die Datenkommunikation zwischen dem von DMH betriebenen Übergabepunkt
des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden
bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des
eigenen Kommunikationsnetzes ist DMH nicht möglich. Eine erfolgreiche
Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner
ist daher insoweit nicht geschuldet.
3. DMH erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von
98,5%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum
auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.
DMH ist berechtigt, monatlich für insgesamt bis zu 10 Stunden Wartungsarbeiten
durchzuführen, wobei diese bevorzugt nachts vorgenommen werden. Während der
Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. DMH
kann den Zugang zu den Leistungen darüber hinaus beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der
Daten dies erfordern.
4. DMH hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem
Umfang Dritter zu bedienen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die
Zumutbarkeit liegt jedenfalls immer dann vor, wenn die Leistungserbringung von dem
Dritten in gleicher Qualität und Zuverlässigkeit wie von DMH selbst erbracht wird und
der Kunde durch die Erbringung der Leistung durch einen Dritten keinen Nachteil
erleidet.
5. Bei der Bereitstellung und/oder Pflege von Domains wird DMH im Verhältnis
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich
als Vermittler tätig. DMH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. DMH
übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains
überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind
oder auf Dauer Bestand haben.
6. Eine von DMH bereitgestellte Domain bleibt im Eigentum von DMH. Die Domain
wird dem Kunden zur Nutzung während der Vertragslaufzeit überlassen.
7. Sofern die Website mit einer von Kunden bereitgestellten Domain verfügbar
gemacht wird, fallen ggf. Kosten gemäß der aktuellen Preisliste an. § 5 Abs. 5 S. 2
und S. 3 gelten entsprechend.
8. Die Parteien schließen eine getrennte Vereinbarung über die
Auftragsverarbeitung. DMH ist verpflichtet, die dort vorgesehenen technischen und
organisatorischen Maßnahmen bei der Erbringung der Dienste einzuhalten.
§ 6 Fotografien/Google Streetview
1. DMH erstellt Lichtbilder und Lichtbildwerke nach Vorstellung des Kunden in dem
beauftragten Umfang.
2. Der Kunde ist zur Mitwirkung, Terminansprache und zur Verschaffung des
Zugangs zur vereinbarten Location verpflichtet.
3. Sofern auf den Aufnahmen Personen abgebildet sind, obliegt es dem Kunden,
eine rechtswirksame Einwilligung der Personen schriftlich einzuholen.
4. Die Google Streetview-Aufnahmen werden von DMH kostenfrei auf den googleEintrag des Kunden transferiert. Die Einrichtung oder der Betrieb eines googleEintrags ist durch DMH nicht geschuldet. Die Zugangsdaten sind vom Kunden
mitzuteilen. Der Kunde muss selbst einen googleEintrag erstellen, für die
Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen ist der
Kunde verantwortlich. Für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des googleEintrags haftet DMH nicht.
5. Abweichend von § 9 Abs. 1 räumt DMH dem Kunden mit Zahlung der Rechnung
über die gefertigten Aufnahmen dem Kunden ein nicht ausschließliches (einfaches),
übertragbares, unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht an
den Aufnahmen ein.
§ 7 Social Media Posts, Flyer und Außenwerbung
DMH erstellt für den Kunden Werbe Posts, Flyer und Außenwerbung in
unterschiedlichem Umfang. Die Werbung kann nach Auftrag und Inhalt auf
unterschiedlichen sozialen Netzwerken oder im Printbereich eingesetzt werden
(Facebook, Instagram, Twitter, Plakate, Flyer, Bildschirmwerbung etc.) Der Kunde ist
ausdrücklich damit einverstanden, dass DMH Werbung für den Kunden durch
Nennung des Kundennamens oder Firmennamen, durch Benutzung des KundenLogos oder sonstiger Hinweise auf den Kunden in unterschiedlichen Anwendungen
oder Angeboten veröffentlicht und zugänglich macht. Vorstehendes gilt auch für von
DMH beauftragte Dritte – beispielsweise Influencer u.ä.
§ 8 Lieferzeit und Lieferumfang / Abnahme
1. Liefertermine und –fristen sind unverbindlich und gelten als nur annähernd
vereinbart, soweit sie nicht von DMH ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bezeichnet worden sind. Die Einhaltung der von DMH angegebenen Liefer- und
Erfüllungszeiträume setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Bereitstellung
erforderlicher Informationen, Unterlagen und Freigaben. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. DMH kommt nur dann in Verzug, wenn die
Leistung fällig ist und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt ist, es sei denn,
es ist für die Leistung eine kalendermäßig bestimmte Zeit ausdrücklich als Fixtermin
schriftlich vereinbart.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist DMH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten. Gerät der Kunde mit der Erfüllung von erforderlichen
Mitwirkungshandlungen in Verzug, so verlängern sich etwaige vereinbarte Liefer- und
Erfüllungsfristen von DMH um einen entsprechenden angemessenen Zeitraum.
3. Nach Fertigstellung des jeweiligen Werkes fordert DMH den Kunden zur Freigabe
der fertig gestellten Abschnitte auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabe binnen 7
Tagen schriftlich gegenüber DMH zu erklären oder dieser mitzuteilen, aus welchen
Gründen das Werk den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht. Erklärt der
Kunde die Freigabe nicht und weist er auch nicht auf Fehler oder Abweichungen zum
Auftrag hin, setzt ihm DMH eine angemessene Frist. Mit Ablauf dieser Frist gilt das
Werk als abgenommen und die Freigabe als erklärt, wenn der Kunde die Freigabe
nicht erklärt, keine Gründe für eine Verweigerung der Freigabe aufgrund von Fehlern
oder Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben nennt oder keine Nachfrist
gesetzt hat. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungen von DMH im
Produktivbetrieb nutzt, ohne die Freigabe erklärt zu haben.
§ 9 Vergütung, Zahlungsweise
1. Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist den jeweils aktuellen
Preislisten zu entnehmen. Sollten Setup-Gebühren vereinbart sein, sind diese
innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig und werden bei
Vertragsende rückvergütet, sofern die dem Kunden zur Verfügung gestellte
Hardware ordnungsgemäß, unbeschädigt und vollständig bei DMH eingegangen ist.
Der Abrechnungsmodus beginnt 3 Tage nach Vertragsunterzeichnung. Andere
Entgelte/Vergütungen werden direkt nach Erbringung der Leistung und Zugang der
Rechnung beim Kunden fällig.
2. Alle Entgelte und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
3. Für den Fall, dass der Kunde mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in
Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung von zwei Quartalen erreicht, ist
der DMH zur Sperrung des Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Die
Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt. Das Recht von DMH, in diesem Fall das
Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen, bleibt unberührt.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer sonstigen fälligen Vergütung in Verzug,
ist DMH berechtigt, je Mahnschreiben pauschal 15 € zu berechnen. dem Kunden
bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass DMH kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, insbesondere von
Verzugszins bleibt unberührt.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel haftet DMH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für Inhalt, die der Kunde bereitstellt, ist DMH nicht verantwortlich. Insbesondere
ist DMH nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
3. Sollten Dritte DMH wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der
Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, DMH von
jeglicher Haftung freizustellen und DMH die Kosten zu ersetzen, die DMH wegen der
möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger
schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen
von DMH oder Dritten, für die DMH haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des
für den DMH möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen
Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. DMH haftet nicht für die
Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem Server, bei Stromausfällen und bei
Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von DMH stehen.
5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DMH nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf (Kardinalpflichten), sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und außervertragliche Haftung von DMH auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von DMH gilt.
6. DMH haftet nicht für die Richtigkeit und Angebote der Kunden oder die
Durchführung der hieraus entstehenden Aufträge.
§ 11 Rechteeinräumung durch den Kunden
1. Soweit die Inhalte der Website/Onlineshop für den Kunden nach
Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm,
Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete
Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über
sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte) sind, räumt der Kunde DMH
die folgenden Rechte ein:
2. Der Kunde gewährt DMH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte,
nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für BackupKopien: auf
den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten
Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der
zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu
vervielfältigen.
3. Der Kunde gewährt dem DMH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages
beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die
geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der
Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit
Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell
wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters
speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von
Dritten in CacheSpeichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr
DMH zugerechnet.
§ 12 Rechteeinräumung durch DMH
1. DMH räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das entgeltliche, nicht
ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich
unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des
jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Eine körperliche Überlassung von Werken
außerhalb der IT-Infrastruktur von DMH erfolgt nicht.
2. Der Kunde ist verpflichtet, DMH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen,
die auf einer rechtswidrigen Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen
von DMH durch den Kunden beruhen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nur, sofern
der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Erkennt der Kunde oder muss er
erkennen, dass ein solcher
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die zwischen DMH und dem Kunden vereinbarten Verträge ( ausgenommen der kostenlosen Probezeiträume) werden mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten geschlossen. Eine Kündigung ist nach der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende des Kalenderquartals möglich. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an.
2. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt für DMH insbesondere dann vor, wenn
der Kunde sich nach § 9 Abs. 3 in Zahlungsverzug befindet,
der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden darf DMH jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der
Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag
eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen,
der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt,
insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen
Leistungen von DMH das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch
nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte
durch DMH nicht unverzüglich abstellt
3. Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde gegen DMH keinen Anspruch auf
Herausgabe der Website oder einer von DMH beschafften Domain. Diese bleibt im
Eigentum von DMH, wenn der Kunde die Webseite und/oder die Domain nicht
gemäß der gültigen Preisliste käuflich erwirbt oder erworben hat.
§ 14 Designleistungen
Sofern Leistungen von DMH Designleistungen beinhalten oder andere Inhalte
aufweisen, die eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse bewirken können, ist allein
der Kunde zur Erfüllung der damit verbundenen Abgaben und Auflagen verpflichtet.
DMH ist nicht angehalten, den Kunden auf eine solche Abgabepflicht bei
Auftragserteilung hinzuweisen, es sei denn, für DMH ist eine solche Abgabepflicht
bereits bei Auftragsvergabe offenkundig erkennbar
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts
(CISG).
2. DMH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer erbringen zu
lassen.
3. DMH ist ferner berechtigt, ihre Forderungen aus diesem Vertrag zum Zweck des
Factorings an einen Dritten abzutreten. Die Abtretung erfolgt unter Bekanntgabe des
Zessionars an den Kunden. Der Kunde kann ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der
Abtretung schuldbefreiend nur noch an den Zessionar leisten.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Sitz von DMH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland
ohne Gerichtsstand ist. DMH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist der Sitz der DMH.
5. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform
abbedungen wird.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt.